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Die Prüfungsanmeldung

Joanna Marciniak
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Joanna Marciniak

Dieser Artikel soll Dir eine Orientierung für den Anmeldeprozess zur Approbationsprüfung geben. Er basiert auf meinen Erfahrungen aus dem Bundesland Schleswig-Holstein. Die Abläufe ähneln sich in den Bundesländern und Instituten. Kleine Unterschiede wird es aber geben. Verlasse Dich daher immer auf die Vorgaben und Informationen Deines Instituts! Die meisten Institute bieten ein Seminar zur Abschlussprüfung an. Hier erhältst Du auch die Dokumente, die Du zur Prüfungsanmeldung benötigst. Diese findest Du in einigen Bundesländern auch auf der jeweiligen Internetseite des Landesamtes für soziale Dienste.

Termine

Der Meldeschluss für die Prüfungen ist der 10. Januar (bei Prüfung im Frühjahr) oder 10. Juni (bei Prüfung im Herbst). Bis dahin müssen alle Dokumente beim Landesamt für soziale Dienste eingegangen sein. Einige der Ausbildungsinstitute übernehmen die Abgabe der Formulare. In dem Fall müssen die Formulare einige Wochen vorher im Institut eingehen.

In der Regel benötigst folgende Dokumente benötigst Du für die Prüfungsanmeldung:

Meldebeleg zu Prüfungen für Psychologische Psychotherapeuten

Die Angaben aus diesem Formular sendet das Landesamt für soziale Dienste an das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, kurz IMPP, welches die schriftlichen Prüfungen entwickeln. Das Ausfüllen dieses Formulars ist an sich intuitiv. Es gibt zwei kleine Stolpersteine:

  • Kästchen Nr. 22 (in SH): Beim Beginn der Ausbildung ist darauf zu achten, dass der Monat aus dem Ausbildungsvertrag eingetragen wird. Einige PiA beginnen ihre praktische Tätigkeit bereits vor dem Beginn der Theorieseminare. Nehme in diesem Fall nicht das Startdatum der theoretischen Ausbildung.
  • Kästchen Nr. 23 (in SH): Die Einteilung in Voll-/Teilzeit erfolgt folgenderweise. Vollzeit: zwischen 3 und 5 Jahren,Teilzeit: 5 Jahre und länger.
Hinweis
Wir garantieren nicht für die Aktualität der Links. Wenn Dir ein Fehler auffällt, schreib uns gerne eine E-Mail oder hinterlasse einen Kommentar. Stand: 09.12.2021

Antrag auf Zulassung zur staatlichen Prüfung

Zusätzlich zu diesem Formular muss folgendes angehängt werden:

  1. Deine Geburtsurkunde. Solltest Du verheiratet sein und Deinen Nachnamen geändert haben, benötigst Du außerdem Deine Heiratsurkunde (Beides im Original oder als beglaubigte Kopie)
  2. Deinen Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach klinische Psychologie einschließt, oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung, z.B. KiJu: Pädagogik. Du musst sowohl Deine Diplom-/ Masterurkunde als auch -zeugnis einreichen. (Original oder beglaubigte Kopie)
  3. Die Ausbildungsbescheinigung, welches Dein Institut ausfüllt. Um dieses von Deinem Institut zu erhalten, benötigst Du:
    • Dein “Studienbuch”, welches die Nachweise über die absolvierten Seminare, Therapiestunden, Supervisionen, Selbsterfahrungen beinhaltet.
    • Deine Falldokumentation der 600 Therapiestunden.
  4. Die Bescheinigungen über Deine praktischen Tätigkeiten PT1 und PT2 (Original). Tipp: Lasse diese direkt nach Abschluss der praktischen Tätigkeit von Deinem Institut überprüfen. Es gab bereits Fälle, in denen PiA nicht zur Prüfung zugelassen worden sind, da die Voraussetzung der praktischen Tätigkeit nicht erfüllt wurden.
  5. Zwei Prüfungsfälle. Diese können in einigen Bundesländern bis kurz vor der schriftlichen Prüfung nachgereicht werden.
  6. In Schleswig Holstein brauchst Du außerdem ein Passfoto mit Deinem Namen auf der Rückseite. Dieses Foto taucht nirgendwo auf und muss daher nicht super aktuell oder schön sein. 😉

Originale oder beglaubigte Kopien?

Ich habe alle meine Unterlagen als Originale eingereicht und habe auch alle zurückerhalten. In der Regel werden diese sicher im LASD verwahrt. Beglaubigte Kopien von Zeugnissen erhältst Du:

  • Im Bürgeramt des Rathauses. Dazu benötigst Du das Original, eine Kopie des Originals, Deinen Personalausweis/Reisepass sowie meistens einen Termin. Die Beglaubigung in SH kostet: 2,60 Euro für die erste Seite des Originals und jede Folgeseite 1,- Euro.
  • Bei gesetzlichen Krankenkassen oder Pfarr­ämtern. Diese beglaubigen Zeugnisse meistens kostenfrei.
  • Beim Notar.
Achtung

Beglaubigte Kopien der Geburts- sowie Heiratsurkunde können nur vom Standesamt erstellt werden, die den Eintrag führen. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular auf Ihrer Internetseite, mit dem Urkunden bestellt werden können.

Falls Du keine Originale einreichen möchtest, dann plane Dir ausreichend Zeit für die Beglaubigung Deiner Dokumente ein. Bei Bürger- und Standesämtern kann es durch das Warten auf einen Termin oder den Auszug aus dem Register etwas dauern.

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